Die Landesgruppen sind unselbständige Teilmitgliedervereinigungen der im Bundesland ansässigen Mitglieder des BVKH. Die Landesgruppe ist berechtigt, Nichtmitglieder des BVKH als Gäste aufzunehmen.

Die Aufgaben der Landesgruppe ist -sofern und solange der Vorstand des BVKH nicht selbst tätig wird (Grundsatz der Subsidiarität) – ausschließlich zuständig für die Repräsentation des BVKH in dem entsprechenden Bundesland, die Vertretung der Interessen des BVKH und seiner Mitglieder gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Behörden und Kostenträgern sowie die Umsetzung der explizit die Landesgruppe betreffenden Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands des BVKH.

Gründen kann sich eine Landesgruppe jederzeit durch eine Willensbekundung von mindestens zwei Mitgliedern des BVKH. Wir unterstützen und helfen gern bei der Einrichtung einer Landesgruppe.