Präambel
Die Mitgliederversammlung hat diese Geschäfts- und Wahlordnung auf der Grundlage des § 9 Abs. 9 der Satzung am 15.10.2020 erlassen.
§ 1 Versammlungsleitung
(1) Die Mitgliederversammlung wird von einem/einer Versammlungsleiterin geleitet. Versammlungsleiter/in ist ein Mitglied des Vorstands (i.S.d. § 10 Abs. 1 der Satzung). Sind sämtliche Vorstandsmitglieder verhindert oder ist kein Vorstandsmitglied zur Über-nahme der Versammlungsleitung bereit, wählt die Mitgliederversammlung mit einfa-cher Mehrheit eine/n Versammlungsleiter/in.
(2) Der/dem Versammlungsleiter/in obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Entscheidungen über das Hausrecht und über die Zulassung von Gästen;
- Führung des Verzeichnisses der Teilnehmenden;
- Bestimmung der Reihenfolge der Abhandlung der Tagesordnungspunkte;
- Worterteilung und -entziehung (auch für Gäste); Bestimmung der Reihenfolge der Wortmeldungen sowie der Dauer der Redebeiträge;
- Bestimmung der Art und Weise der Abstimmung;
- Auszählung der Stimmen und Beschlussfeststellung/-verkündung;
- Protokollierung der Abstimmungs-/Beschlussergebnisse.
Der/die Versammlungsleiter/in kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben Hilfspersonen bedienen.
§ 2 Redezeit
Die Redezeit in Diskussionen ist auf 3 Minuten begrenzt. Ein/e Redner/in kann zur selben Sache nur zweimal das Wort erhalten. Der Versammlungsleiter kann nach freiem Ermes-sen - jedoch unter Beachtung des Gleichheitsgebots - auch eine längere Redezeit oder weitere Redebeiträge des/der Redners/in zur selben Sache zulassen; hierauf besteht je-doch kein Anspruch.
§ 3 Abstimmungen und Wahlen, Protokoll
(1) Wahlvorschläge müssen die satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllen.
(2) Abstimmungen und Wahlen haben grundsätzlich offen durch Handzeichen zu erfolgen; der Versammlungsleiter kann nach freiem Ermessen auch eine andere Form der Abstim-mung (auch eine geheime Abstimmung) anordnen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine geheime Abstimmung oder Wahl.
(3) Bei Entlastungsbeschlüssen ist neben einer Einzelabstimmung auch eine Blockabstim-mung zulässig; hierüber entscheidet der Versammlungsleiter nach freiem Ermessen.
(4) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem Versammlungsleiter/der Versammlungsleiterin zu unterzeichnen ist.
§ 4 Geltungsdauer
Diese Geschäfts- und Wahlordnung gilt auf unbestimmte Zeit bis zu einer ausdrücklichen Änderung oder Aufhebung durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
zur ausdruckbaren Geschäfts- und Wahlordnung